Rechtsprechung
BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes Gericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur …
Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur …
Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).