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   BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92   

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https://dejure.org/1992,10936
BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92 (https://dejure.org/1992,10936)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - 2 ARs 362/92 (https://dejure.org/1992,10936)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - 2 ARs 362/92 (https://dejure.org/1992,10936)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes Gericht

 
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  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
    Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).".
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92

    Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
    Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).".
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. MDR 1990, 78; NStZ 1992, 206) noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
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